Eine Therapieeinheit zu 50 min. verrechne ich mit € 120,--, die jeweils am Ende der Sitzung in bar zu bezahlen sind.

 

Ich biete auch eine begrenzte Anzahl an Plätzen mit Sozialtarif für Personen an, die wenig oder kein Einkommen haben. Der genaue Tarif wird im Einzelfall individuell vereinbart.

  

Sämtliche Preise sind laut § 6 (1) Z.19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

Bei Vorliegen einer entsprechenden krankheitswertigen Störung (Diagnosestellung nach ICD 10) haben Sie die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Kassen erstatten in diesen Fällen einen Teil des an PsychotherapeutInnen bezahlten Honorars (sogenannte Teilrefundierung). Bereits im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich Sie gerne über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung.

 

Sie können die Honorarnoten auch im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung beim Finanzamt einreichen.

 

Terminabsagen sind mit einer Frist von 48 Stunden (bei Erkrankung Absage spätestens am Vortag) kostenfrei möglich. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich Ihnen das volle Honorar in Rechnung stellen. Bei Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.

 

Die Zustimmung zur Durchführung einer Therapie bei einem minderjährigen Patienten bei getrennt lebenden oder geschiedenen, aber gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist rechtlich nur dann einwandfrei, wenn das schriftliche Einverständnis beider Elternteile vorliegt. Bei einem allein sorgeberechtigten Elternteil reicht die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. Diese und andere Absprachen werden im Rahmen eines Behandlungsvertrages ausgearbeitet, der beide Seiten gegen Unklarheiten absichert.

 

Als Selbstzahler genießen Sie auch bei der jeweiligen Krankenkasse völlige Anonymität.